Allgemeine Nutzungsbedingungen
für Endkund*innen der Dokumentale - Internationales Dokumentarfilm und Medien Festival Berlin
1. Vertragsgegenstand
Die Good Media Network GmbH „GMN“ organisiert und richtet das Dokumentale - Internationales Dokumentarfilm und Medienfestival „Dokumentale“ aus.
Im Rahmen dieses Festivals bietet die GMN GmbH verschiedene kostenpflichtige und kostenfreie Tickets für Veranstaltungen an. Zusätzlich werden Video-on-Demand-Dienste bereitgestellt, durch die ausgewählte Filme und andere audiovisuelle Inhalte gegen Entgelt oder kostenfrei abgerufen werden können.
Es besteht auch die Möglichkeit, Pässe zu erwerben, die sowohl kostenpflichtig (Festival Pass, 5 Film Select Pass, Akkreditierung) als auch kostenfrei (für geladene Gäste und Partner) angeboten werden. Diese Pässe ermöglichen die Bestellung von kostenfreien Veranstaltungstickets sowie das kostenfreie Buchen von Video-on-Demand-Diensten.
Sofern nicht anders angegeben, ist die GMN GmbH als Veranstalter aller angebotenen Veranstaltungen verantwortlich.
2. Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten („Ticket(s)“) bei GMN oder von GMN autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen im Rahmen der Dokumentale.
(2) Die Endkunde*in nimmt zur Kenntnis, dass sich GMN im Zusammenhang mit dem Besuch von Veranstaltungen und der Nutzung des Video-on-Demand-Dienstes sich der Leistungen Dritter bedient, insbesondere des Unternehmens „eventive“ sowie von Zahlungsanbietern, deren Nutzungsbedingungen im Vertragsverhältnis mit Endkunde*in neben den Nutzungsbedingungen des Veranstalters gelten; bei sich widersprechenden Nutzungsbedingungen gehen die Nutzungsbedingungen der Dritten vor.
3. Spielpläne und Anfangszeiten, Spielplanänderungen
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichen der Dokumentale ersichtlich und im Internet unter www.dokumentale.de. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Für Zeitangaben und das Erscheinen von angekündigten Gästen/Speakern wird keine Gewähr übernommen.
4. Tickets
(1) Allgemeines
Der Zugang zu den Vorführungen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Es gibt keine Eintrittskarten, die einen bestimmten Sitzplatz garantieren. Die Plätze im Kinosaal sollten kurz vor Beginn der Veranstaltung eingenommen werden. Eintrittskarten können für die gesamte Festivaldauer im Voraus erworben werden.
Eintrittskarten für alle Vorführungen sind sowohl an den Ticketkassen in den Kinos als auch online unter www.dokumentale.de erhältlich.
GMN behält sich das Recht vor, einzelne Vorführungen vom Online-Verkauf auszunehmen und in begründeten Fällen die Anzahl der pro Käufer*in verfügbaren Karten zu beschränken.
Das Angebot zu Teilnahme an den Veranstaltungen der Dokumentale, die keine ausgewiesene Altersfreigabe haben, richtet sich an Personen ab 18 Jahren.
Festivalpässe, die Berechtigung als Akkreditierter Gast sowie Einzeltickets auf Basis eines Festivalpasses oder als Akkreditierter Gast sind personengebunden und können nicht übertragen werden.
(2) Kategorien von Tickets
Einzeltickets Veranstaltungen: Reguläre Tickets und Ermäßigte Tickets. Ermäßigte Tickets für Schüler, Studierende, Teilnehmer*innen des Freiwilligen Sozialen oder Politischen Jahrs, Menschen die ein Praktikum machen, Rentner*innen und Arbeitslose Menschen, sowie Besucher*innen mit Behinderung ab dem ersten Grad der Behinderung gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises Tickets zum ermäßigten Preis. Mit den Tickets gibt es keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz bei der Veranstaltung.
(Early Bird) Festival Pass: Ermöglicht den Zugang zu allen öffentlichen Veranstaltungen (nicht für den D’Hub und nicht für Veranstaltungen auf Einladung) sowie zu allen Streams über Eventive. Pro Pass kann man pro Veranstaltung ein Ticket buchen und jeden auf Eventive zur Verfügung gestellten Film einmal streamen. Mit dem Versand des Festival Passes wird der Endkund*in ein persönlicher Code verschickt. Es ist trotz des Passes erforderlich Tickets zu den entsprechenden Events zu buchen. Durch die Eingabe des persönlichen Codes wird der Ticketpreis angepasst. Ohne gültiges Ticket erhält man keinen Zugang zu den Events. GMN weist darauf hin, dass lediglich eine Auswahl an Filmen und nicht das gesamte Programm als VOD über Eventive zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen, welche Filme auch als VOD-Inhalt zur Verfügung stehen, entnehmen sie bitte www.dokumentale.de
(Early Bird) 5 Films Select Pass: Ermöglicht den Zugang fünf ausgewählten öffentlichen Veranstaltungen (nicht für den D’Hub und nicht für Veranstaltungen auf Einladung) sowie fünf Streams über Eventive. Pro Pass kann man pro Veranstaltung ein Ticket buchen und einen Film einmal streamen. Insgesamt kann man aufgrund des 5 Films Select Passes Tickets für fünf Filme und fünf Filme per Stream über Eventive streamen. Mit dem Versand des Festival Passes wird der Endkund*in ein persönlicher Code verschickt. Es ist trotz des Passes erforderlich Tickets zu den entsprechenden Events zu buchen. Durch die Eingabe des persönlichen Codes wird der Ticketpreis angepasst. Ohne gültiges Ticket erhält man keinen Zugang zu den Events. GMN weist darauf hin, dass lediglich eine Auswahl an Filmen und nicht das gesamte Programm als VOD-Inhalte über Eventive zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen, welche Filme auch als VOD-Inhalt zur Verfügung stehen, entnehmen sie bitte www.dokumentale.de
Akkreditierung: Ermöglicht den Zugang zu allen D’Hub Veranstaltungen sowie 10 ausgewählten öffentlichen Veranstaltungen und man kann 10 Filme via Eventive streamen. Pro Pass kann man pro Veranstaltung ein Ticket buchen und jeden Film einmal auf der Seite von Eventive streamen. Mit dem Versand des Festival Passes wird der Endkund*in ein persönlicher Code verschickt. Es ist trotz des Passes erforderlich Tickets zu den entsprechenden Events zu buchen. Durch die Eingabe des persönlichen Codes wird der Ticketpreis angepasst. Ohne gültiges Ticket erhält man keinen Zugang zu den Events.
(3) Ermäßigungen
GMN vergibt an bestimmte Personen und/oder Personengruppen ermäßigte Tickets. GMN stellt rechtzeitig Information darüber zur Verfügung, welche Personen und/oder Personengruppen ermäßigungsberechtigt sind. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird. Der jeweils aktuelle offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Ermäßigungsberechtigt sind Personen über 65, Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, BFD (Bundesfreiwilligendienstleistende), Arbeitslose und Geflüchtete bei Vorlage der entsprechenden Nachweise. Besucher*innen mit Behinderung erhalten ab dem ersten Grad der Behinderung gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises Tickets zum ermäßigten Preis.
Ist im Schwerbehindertenausweis der Vermerk "B" (Begleitperson) angegeben, kann die ermäßigungsberechtige Person eine Begleitperson kostenfrei zu der gebuchten Veranstaltung mitbringen. Bitte wenden sie sich dazu im Vorfeld an Emailadresse: mail at thegoodmedia.net
(4) Kartenverkauf bei den Kinos
Für den Erwerb von Tickets an den Kinokassen gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Kinos.
(5) Online-Kartenverkauf/Vertragsschluss
Für den Abschluss eines Vertrages zwischen GMN und der Endkund*in über den Besuch einer Veranstaltung (im Folgenden „Veranstaltungsvertrag“) ist bei einem Online-Vertragsschluss die vollständige und korrekte Eingabe der von GMN abgefragten Daten über die bereitgestellte Eingabemaske erforderlich.
Mit dem Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig Bestellen“ gibt dien Endkund*in ein verbindliches Angebot ab. Erst mit elektronischem Versand (per Email) des Tickets durch GNM kommt der Vertrag zwischen GMN und der Endkund*in auf Grundlage dieser AGB zustande.
(6) Video-On-Demand
Die Bereitstellung der Video-on-Demand-Inhalte erfolgt über unseren Partner Eventive (www.eventive.com).
GMN weist darauf hin, dass lediglich eine Auswahl an Filmen und nicht das gesamte Programm als VOD-Inhalte über Eventive zur Verfügung gestellt werden.
(7) Widerrufsrecht
Auch wenn GMN Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht der Endkund*in beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach elektronischer Versendung der Tickets durch GMN bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Umtausch und Rückerstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
5. Verlegung, Absage und Abbruch
(1) Verlegung
GMN behält sich das Recht zur Verlegung der Veranstaltung, von Veranstaltungsteilen sowie zu Programmänderungen vor. In allen Fällen behalten erworbene Tickets für verlegte Veranstaltungen oder Veranstaltungsteile ihre Gültigkeit, berechtigen die Endkund*in aber, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung oder Veranstaltungsteile zurückzutreten. Der Rücktritt durch die betroffene Endkund*in ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Die betroffenen Endkunden erhalten gegen Vorlage des Original-Tickets den von der Verlegung betroffenen entrichteten Ticketpreis erstattet. Die endgültige Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung, berechtigt die Endkund*in daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Terminierung noch nicht erfolgt war.
(2) Absage und Zuschauerausschluss
Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird der Ticketpreis – gegen Vorlage des Original-Tickets innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach dem Termin der Veranstaltung – bei Angabe der Bankverbindung zum Nennwert erstattet.
(3) Abbruch und Wiederholung der Veranstaltung
Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch der Endkund*in auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, GMN hat den Abbruch zu vertreten. Im Fall einer Wiederholung der Veranstaltung, dh Neuansetzung einer bereits begonnenen und dann abgebrochenen Veranstaltung, gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, GMN weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für die Wiederholung hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann die Endkund*in vom Vertrag zurücktreten. Die betroffene Endkund*in erhält Übersendung des Tickets an GMN den entrichteten Ticketpreis erstattet.
6. Nutzung und Weitergabe
(1) Zutrittsrecht
GMN will den Zutritt zur Veranstaltung nicht jedem, sondern nur denjenigen Ticketinhabern gewähren, die Tickets als Endkund*in bei GNM oder einer autorisierten Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe erworben haben. Das Zutrittsrecht endet mit dem erstmaligen Verlassen des Veranstaltungsgeländes. Im Falle eines Ticketerwerbs im Rahmen einer unzulässigen Weitergabe besteht kein Zutrittsrecht. GNM behält sich in diesem Fall eine Zutrittsverweigerung vor. Regressansprüche gegen GMN sind in diesem Fall ausgeschlossen. Zum Nachweis seiner Identität hat die Endkund*in ein amtliches Dokument (zB Personalausweis) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
(2) Weitergabebeschränkung
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen liegt es im Interesse von GMN und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
(3) Unzulässige Weitergabe
Sofern der Endkund*in individualisierte und ihm zuzuordnende Tickets ausgehändigt wurden, ist jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch die Endkund*in untersagt. Der Endkund*in ist es insbesondere untersagt:
- Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (zB bei eBay, eBay Kleinanzeigen) und/oder bei nicht von GMN autorisierten Verkaufsplattformen (zB viagogo, StubHub etc) in allgemein zugänglicher Form zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;
- Tickets zu einem höheren als dem entrichteten Ticketpreis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
- Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
- Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Betretungsverbot für die Veranstaltungsstätte besteht, sofern der Endkund*in dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;
- Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von GMN kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer (3) und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist GMN berechtigt, die betroffenen Tickets nicht an die betroffene Endkund*in zu liefern, zu stornieren sowie dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn aus dem Veranstaltungsort zu verweisen.
(4) Zulässige Weitergabe
Eine private, nicht öffentliche Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Endkund*in, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 6 (3) vorliegt und die Endkund*in (i) die neue Ticketinhaber*in auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (zB auf Anforderung Vor- und Zuname) über die neue Ticketinhaber*in an GMN nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (ii) die neue Ticketinhaber*in sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und GMN einverstanden erklärt und (iii) GMN auf Anforderung unter Nennung der neuen Ticketinhaber*in, rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder GMN die Weitergabe an die neue Ticketinhaber*in konkludent als zulässig erklärt hat. Die Weitergabe der Daten der neuen Ticketinhaber*in erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und GMN sowie zwischen ihm und der Endkund*in gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1b) der DS-GVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen von GMN gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f) DS-GVO. Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten diese Regelungen mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn die neue Ticketinhaber*in die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt.
7. Verhalten in der Veranstaltungsstätte
(1) Hausrecht
Die Wahrnehmung des Hausrechts steht GMN oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen von GMN, der Polizei und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
(2) Zutritt
Grundsätzlich ist jede Endkund*in oder Ticketinhaber*in mit einem wirksam erworbenen Zutrittsrecht zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte berechtigt. Der Zutritt kann aber verweigert bzw. die Endkund*in oder Ticketinhaber*in der Veranstaltungsstätte verwiesen werden, wenn
- die Endkund*in oder Ticketinhaber*in sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle ihrer Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
- die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (zB Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht von GMN zu vertreten ist, und/oder die Ticketinhaber*in nicht mit derjenigen Endkund*in personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Endkund*in gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 5 (4) vor;
- die Endkund*in oder Ticketinhaber*in ersichtlich alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht;
- einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden: Glasbehälter, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände, Tiere.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch der Endkund*in bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
Weiterhin ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese auf dem Veranstaltungsgelände unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Veranstaltungsgeländes verboten.
(3) Haftung
Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. GMN und/oder ihr Erfüllungsgehilfe haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung die Endkund*in regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. Eine Haftung für gestohlene oder abhandengekommene Gegenstände besteht nicht.
(4) Bildaufnahmen
Der Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Einwilligung von GMN und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung von GMN ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können GMN und/oder von ihnen jeweils beauftragte/autorisierte Dritte (zB Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch GMN sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
8. Datenschutz
Soweit innerhalb dieser AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten der Endkund*in und/oder der Ticketinhaber*in einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen GMN und der Endkund*in, bzw. zwischen der Endkund*in und der Ticketinhaber*in gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1b) DS-GVO und andererseits zur Wahrung berechtigter Interessen von GMN. Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte der Ticketinhaber*in nach der DS-GVO können der unter www.dokumentale.de abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
9. Ergänzungen und Änderungen
GMN ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB und/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für die Endkund*in zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden der Endkund*in schriftlich oder – wenn die Endkund*in sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Endkund*in nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt GMN hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen.
10. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.